Lassen Sie uns Leben retten – Bitte bilden Sie eine Rettungsgasse

Bitte bilden Sie bei beginnender Staubildung und stockendem Verkehr immer eine Rettungsgasse und seien Sie anderen Verkehrsteilnehmern ein Vorbild. Der nachfolgende Verkehr wird durch Ihr richtiges Verhalten zum Mitmachen motiviert - erst wenn die Unfallstelle geräumt ist, geht es für alle weiter!

"Bitte bilden Sie eine Rettungsgasse" - so kann man es in den letzten Tagen im Verkehrsfunk immer häufiger hören. Die Radiosender unterstützen damit auch die neue Kampagne des bayerischen Innenministeriums "Eins links - zwei rechts".

Wie verhalten Sie sich richtig?
  • Rettungsgasse bereits bei beginnender Staubildung und stockendem Verkehr bilden. Steht der Verkehr, ist es manchmal nicht mehr möglich, zu rangieren.
  • Die Rettungsgasse muss immer gebildet werden! Nicht nur bei einem Unfall.
  • Die Rettungsgasse wird bei einer zweispurigen Autobahn in der Mitte gebildet, d.h. die Fahrzeuge links fahren an den äußeren linken Rand und die Fahrzeuge rechts an den Rand des rechten Fahrstreifens.
  • Bei einer drei- oder sogar vierspurigen Autobahn wird die Rettungsgasse immer zwischen der äußeren linken und den danebenliegenden Fahrbahnen gebildet.
  • Der Seitenstreifen darf für die Bildung einer ausreichend großen Rettungsgasse mit benutzt werden. Denken Sie immer daran, dass auch sehr große Einsatzfahrzeuge zur Bergung von verunfallten Autos oder Lastkraftwagen die Rettungsgasse durchfahren müssen.
  • Bei Bildung der Rettungsgasse unbedingt darauf achten, dass das Fahrzeug gerade steht und die Durchfahrt der Einsatzfahrzeuge nicht behindert wird.
  • Halten Sie eine Fahrzeuglänge Abstand zu ihrem Vordermann, um noch rangieren zu können.
  • Schalten Sie den Verkehrsfunk und das Navigationsgerät ein und beachten Sei die Durchsagen!
  • LKW sollten nur die äußere rechte Spur befahren und nicht überholen. Fahren sie auf der mittleren Spur, wird die Rettungsgasse zu eng.
  • Die Rettungsgasse muss, bis sich der Stau aufgelöst hat, frei bleiben, da nicht alle Fahrzeuge der Hilfsdienste gleichzeitig durchfahren.
  • Die Durchfahrt durch die Rettungsgasse durch "Anhängen an ein Fahrzeug mit Sonderrechten" ist verboten. Das Nichtbilden einer Rettungsgasse und die Durchfahrt können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Mehr Informationen zur Rettungsgasse erhalten Sie hier...
https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=l1UbZFYuPEE

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